AGB / Trainingsordnung
Voraussetzungen
Diese Trainingsordnung ist gültig für alle Trainingseinheiten, die im SAMI 1210 Wien angeboten werden, sowie für alle Trainings- und Kurseinheiten, die von den Betreibern des SAMI 1210 Wien in anderen Sport- und Veranstaltungsstätten angeboten werden. Die Trainingsordnung ist ausnahmslos vor dem ersten Training unterschrieben abzugeben oder online zu akzeptieren. Die Trainingseinheiten sind – wenn nicht anders angegeben – für Personen ab dem 18. Lebensjahr zugänglich. Bei Kinder- und Jugendkursen ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vor dem ersten Training Voraussetzung.
Haftungsausschluss
Die Instruktoren von SAMI International geben den TeilnehmerInnenn im Zuge einer Sicherheitsschulung, Seminar, Kurses eine jeweils ausführliche Einschulung vor dem Üben und Anwenden jeder einzelnen Technik. Bei dem teilweise ungewohnten Ausführen von Bewegungen und Techniken im Rahmen dieser Schulung kann es vorkommen, dass es zu geringfügigen oder schwerwiegenderen Verletzungen. Eine diesbezügliche Haftung der Instruktoren von SAMI International bzw. des Unternehmens SAMI International, auch eine außervertragliche Haftung für eventuelle Schäden, welche sich eine TeilnehmerIn während einer Sicherheitsschulung/Seminar bzw. durch Inanspruchnahme unserer Dienstleistung zuzieht, ist ausgeschlossen. SAMI International haftet nicht für Schäden und Verletzungen. Wir haften außerdem nicht für den Verlust und die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld. Die AuftraggeberIn versichert, dass die TeilnehmerInnen gesundheitlich in der Lage sind, an der Sicherheitsschulung teilzunehmen. Die TeilnehmerInnen verpflichten sich, den Anweisungen der InstruktorInnen in Bezug auf Sicherheit im Rahmen der Schulung Folge zu leisten.
Mitgliedschaft
Der Vertrag über eine Teilnahme am regulären Training kommt durch Genehmigung des Antrags zustande und wird für die vereinbarte Vertragsdauer abgeschlossen. Die Abwicklung erfolgt über das externe Reservierungs- und Zahlungssystem Eversports
Dieser Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um dieselbe Dauer, sofern er nicht 31 Tage vor Ende der Laufzeit gekündigt wurde. Die Trainingsberechtigung ist persönlich und nicht übertragbar. DropIn-karten, Blockkarten, Monatskarten ohne Bindung sind kein Vertrag, müssen innerhalb von 6 Monaten eingelöst werden und verlieren danach ihre Gültigkeit. Diese Art der Mitgliedschaften sind keine Trainingsabos und verlängern sich demnach auch nicht.
Zum Ablegen einer Prüfung muss ein Mitglied vorgängig eine Membership bei SAMI International (www.sami-x.com) online lösen. Das Trainingscenter lässt nur Mitglieder mit einer gültigen Membership zur Prüfung zu.
Kurse / Seminare
Seminare, Workshops und Kurse sind nicht über eine Trainingsmitgliedschaft abgedeckt sondern sind gesondert zu bezahlen. Die Anmeldung verpflichtet den Kursteilnehmer zur Teilnahme am gesamten Kurs. Jede Kursanmeldung ist verbindlich, persönlich und nicht übertragbar.
Krankheit/Ausfall
Bei der Anmeldung nicht vorhersehbare Ausfallzeiten können durch das SAMI 1210 Wien im Nachhinein nicht rückvergütet werden. Bei rechtzeitig gemeldeter Dauerkrankheit, Umzug, Schwangerschaft, u.ä. kann die Mitgliedschaft im Einvernehmen mit SAMI Wien für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt oder vorzeitig aufgelöst werden.
Verlegung der Trainingsräume
Die Verlegung der Trainingsräume berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung bzw. Entschädigung seitens des SAMI Wien. Wird es den Betreibern des SAMI Wien aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Hausordnung / Trainingszeiten
Das Mitglied bzw. der Kursteilnehmer hat sich an die geltenden Hausordnungen sowie an die Weisungen der Kursleitung und der Centerleitung zu halten.
Inhalt und Dauer der Trainings und Kurse sowie die Auswahl der Instruktoren werden durch das Trainingscenter bestimmt. Die Trainings- und Kurszeiten werden durch das Trainingscenter bekannt gegeben. An gesetzlichen Feiertagen finden keine Trainings oder Kurse statt. Während den Schulferien kann das Trainingscenter die Trainingseinheiten reduzieren, Kindertraining wird in den Schulferien nicht angeboten. Betrieblich bedingte Ausfälle einzelner Trainingseinheiten bleiben vorbehalten und rechtfertigen keinen Anspruch auf Rückerstattung der Abogebühr.
Ausschluss bei Vandalismus und Verschmutzung
Den Anweisungen unserer Mitarbeiter ist Folge zu leisten, Rücksicht auf andere Personen zu nehmen sowie die Hygienevorschriften und Regeln strikt einzuhalten. Bei Vandalismus, Verschmutzung, Diebstahl etc. wird ein Hausverbot ausgesprochen und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Trainingsgebühr. Eltern haften für Ihre Kinder!
Allgemeine Hausordnung
Übertriebene Härte im Training wird nicht akzeptiert
Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss darf auf keinen Fall mittrainiert werden
Für die Garderobe und Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung
Diebstahl und Vandalismus wird ausnahmslos angezeigt
Das Trainieren mit freiem Oberkörper ist nicht erlaubt
Bei allen Trainingseinheiten sind saubere Kampfsportschuhe zu tragen bzw. kann auch barfuß mit sauberen Füßen trainiert werden.
Die jeweiligen Bekleidungsvorschriften sind einzuhalten
Personen, die die Hausordnung oder Teile davon nicht einhalten, werden vom Training ausgeschlossen und die Trainingskarte verliert mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit. Eltern haften für ihre Kinder!
Allgemeine Vertragsbedingungen
Sollten Teile der Trainingsordnung unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen tritt eine neue, seitens des SAMI Wien bekannt gegebenen Bedingung oder das entsprechende Gesetzesrecht. Das Mitglied anerkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt und die Hausordnung der jeweiligen Trainingsstätte. Gerichtsstand für beide Seiten ist Wien.